ReisepassRussland
ReisezielSpanien
Besuchsaufenthalt / Reiseroute

Aufenthaltsdauer: Russland / Spanien

Für Reisepassinhaber (Russland), Reiseziel Spanien: ein gewöhnlicher Reisepass erfordert ein Visum. Ein rechtmäßig zugelassener Kurzaufenthaltsbesucher unterliegt der gemeinsamen gleitenden Schengen-Grenze von 90 Tagen und jeder kürzeren Visumdauer. Der nationale Antragsweg und die außergewöhnliche Verlängerungsgrenze sind belegt.

Wichtige Fakten

Erlaubter Aufenthalt
90 Tage
Zählweise
Bis zu 90 Tage in einem gleitenden Zeitraum von 180 Tagen. Beachten Sie die offiziellen Zählregeln unten.
Einreise und Ausreise
Ein gewöhnlicher Reisepass erfordert ein Visum, sofern keine separate dokumentierte Ausnahme gilt. Für rechtmäßig zugelassene Kurzaufenthaltsbesucher beträgt die gemeinsame Schengen-Grenze 90 Tage in jedem gleitenden Zeitraum von 180 Tagen. Zählen Sie Ankunfts- und Abreisetage mit; der Visumaufkleber kann weniger Tage erlauben und ein Visum garantiert allein keine Einreise.
Verlängerungen
Für visumpflichtige Einreisende erlaubt Spanien die Verlängerung eines für weniger als 3 Monate ausgestellten Visums; der Gesamtaufenthalt ist im nationalen Wortlaut auf 3 Monate in einem Zeitraum von 6 Monaten begrenzt und unterliegt der gemeinsamen Schengen-Grenze von 90 Tagen innerhalb von 180. Der separate außergewöhnliche Zusatzzeitraum für visumbefreite Einreisende gilt für diesen Reisepass nicht. Monate wurden nicht in Tage umgerechnet, um ein zusätzliches Kontingent zu schaffen. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch; höhere Gewalt, humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe müssen nach der geltenden Regel nachgewiesen werden.
Offizielle Quelle
www.exteriores.gob.es

Mit der richtigen Regel planen

Nutzen Sie den bei Einreise gewährten Zeitraum und prüfen Sie vor einer Buchung nahe am Limit erneut die offizielle Quelle.

Der Webrechner unterstützt nur Schengen-Kurzaufenthalte nach der 90/180-Regel. Für dieses Ziel gelten die offizielle Erlaubnis und die Quelle unten.

Ausnahmen und nicht unterstützte Fälle

Ein gewöhnlicher Reisepass erfordert ein Visum, sofern keine separate dokumentierte Ausnahme gilt. Für rechtmäßig zugelassene Kurzaufenthaltsbesucher beträgt die gemeinsame Schengen-Grenze 90 Tage in jedem gleitenden Zeitraum von 180 Tagen. Zählen Sie Ankunfts- und Abreisetage mit; der Visumaufkleber kann weniger Tage erlauben und ein Visum garantiert allein keine Einreise. Das Moskauer Konsulat von Spanien nennt gewöhnliche Reisepässe aus Russland und Belarus ausdrücklich als kurzaufenthaltsvisumpflichtig und veröffentlicht einen Tourismus-Antragsweg. Anträge unterliegen weiterhin der konsularischen Zuständigkeit und der einzelnen Entscheidung.

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