ReisepassIrland
ReisezielSchengen-Raum
Besuchsaufenthalt / Reiseroute
Aufenthaltsdauer: Irland / Schengen-Raum
Irische Staatsbürger haben EU-Freizügigkeitsrechte in EU-Ländern und sind nicht als Drittstaatenbesucher durch die Schengen-Regel von 90/180 begrenzt.
Wichtige Fakten
- Erlaubter Aufenthalt
- EU-Freizügigkeitsrechte gelten; nicht die Besuchergrenze von 90/180
- Zählweise
- Der Schengen-Kurzaufenthaltszähler ist nicht die maßgebliche Regel für EU-Staatsbürger, die unter EU-Freizügigkeitsrechten reisen.
- Einreise und Ausreise
- Führen Sie einen gültigen Reisepass oder nationalen Personalausweis mit und beachten Sie bei längeren Aufenthalten die örtlichen Anmelderegeln.
- Verlängerungen
- Für Aufenthalt über drei Monate hinaus kann das Reiseziel eine Anmeldung und Nachweise zur Erfüllung der EU-Aufenthaltsbedingungen verlangen.
- Offizielle Quelle
- Your-Europe-Reisehinweise für EU-Staatsbürger
Mit der richtigen Regel planen
Nutzen Sie den bei Einreise gewährten Zeitraum und prüfen Sie vor einer Buchung nahe am Limit erneut die offizielle Quelle.
Für diesen Pass gelten EU-Freizügigkeitsrechte. Der Schengen-Besucherrechner entscheidet diesen Aufenthalt nicht. Beachten Sie den EU-Leitfaden.
Ausnahmen und nicht unterstützte Fälle
Schengen ist nicht mit der EU identisch. Irland liegt außerhalb des Schengen-Raums, während die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz teilnehmen.
Offizielle QuelleYour-Europe-Reisehinweise für EU-Staatsbürger
Geprüft
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