Aufenthaltsdauer: Ungarn / Slowenien
Für Reisepassinhaber (Ungarn), Reiseziel Slowenien: Aufenthalts- oder Freizügigkeitsrechte. Veröffentlichter Aufenthalt: Aufenthaltsrechte; keine touristische Tagesgrenze. Prüfen Sie vor der Reise die Bedingungen dieses Einreisewegs.
Wichtige Fakten
- Erlaubter Aufenthalt
- Aufenthaltsrechte; keine touristische Tagesgrenze
- Zählweise
- Die Zählung von Ankunft und Abreise wurde für diesen Einreiseweg nicht verifiziert. Prüfen Sie die offiziellen Einreisebedingungen.
- Einreise und Ausreise
- Die Zählung von Ankunft und Abreise wurde für diesen Einreiseweg nicht verifiziert. Prüfen Sie die offiziellen Einreisebedingungen.
- Verlängerungen
- Ein längerer Aufenthalt kann Geldmittel, Krankenversicherung und Anmeldung erfordern.
- Offizielle Quelle
- home-affairs.ec.europa.eu
Mit der richtigen Regel planen
Nutzen Sie den bei Einreise gewährten Zeitraum und prüfen Sie vor einer Buchung nahe am Limit erneut die offizielle Quelle.
Der Webrechner unterstützt nur Schengen-Kurzaufenthalte nach der 90/180-Regel. Für dieses Ziel gelten die offizielle Erlaubnis und die Quelle unten.
Ausnahmen und nicht unterstützte Fälle
EU-Staatsbürger können mit gültigem Personalausweis oder Reisepass bis zu 3 Monate bleiben. Für längeren Aufenthalt gelten separate Bedingungen; dies ist keine touristische Höchstdauer.
Offizielle QuelleGeprüft
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