ReisepassDeutschland
ReisezielSchengen-Raum
Besuchsaufenthalt / Reiseroute

Aufenthaltsdauer: Deutschland / Schengen-Raum

Inhaber eines deutschen Reisepasses haben EU-Freizügigkeitsrechte in EU-Ländern und unterliegen nicht der Schengen-Grenze von 90/180 für Besucher aus Drittstaaten.

Wichtige Fakten

Erlaubter Aufenthalt
EU-Freizügigkeitsrechte gelten; nicht die Besuchergrenze von 90/180
Zählweise
Der Schengen-Kurzaufenthaltszähler ist nicht die maßgebliche Regel für EU-Staatsbürger, die unter EU-Freizügigkeitsrechten reisen.
Einreise und Ausreise
Führen Sie einen gültigen Reisepass oder nationalen Personalausweis mit und beachten Sie bei längeren Aufenthalten die örtlichen Anmelderegeln.
Verlängerungen
Für Aufenthalt über drei Monate hinaus kann das Reiseziel eine Anmeldung und Nachweise zur Erfüllung der EU-Aufenthaltsbedingungen verlangen.
Offizielle Quelle
Your-Europe-Reisehinweise für EU-Staatsbürger

Mit der richtigen Regel planen

Nutzen Sie den bei Einreise gewährten Zeitraum und prüfen Sie vor einer Buchung nahe am Limit erneut die offizielle Quelle.

Für diesen Pass gelten EU-Freizügigkeitsrechte. Der Schengen-Besucherrechner entscheidet diesen Aufenthalt nicht. Beachten Sie den EU-Leitfaden.

Ausnahmen und nicht unterstützte Fälle

Schengen ist nicht mit der EU identisch. Irland liegt außerhalb des Schengen-Raums, während die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz teilnehmen.

Offizielle QuelleYour-Europe-Reisehinweise für EU-Staatsbürger
Geprüft
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Für Besuche unter der Schengen-Regel von 90/180.

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