Aufenthaltsdauer: Frankreich / Neuseeland
Für Reisepassinhaber (Frankreich), Reiseziel Neuseeland: ein Visum bei Ankunft. Veröffentlichter Aufenthalt: 3 Monate. Prüfen Sie vor der Reise die Bedingungen dieses Einreisewegs.
Wichtige Fakten
- Erlaubter Aufenthalt
- 3 Monate
- Zählweise
- Das an der Grenze erteilte Besuchervisum erlischt drei Monate nach Ankunft oder bei Ausreise, je nachdem, was zuerst eintritt.Offizielle QuelleGeprüft
- Einreise und Ausreise
- Holen Sie vor der Reise eine NZeTA ein. Die Einwanderungsbehörde erteilt das Besuchervisum bei Ankunft nach Prüfung der Berechtigung; für Kreuzfahrtankünfte gelten separate Regeln.
- Verlängerungen
- Beantragen Sie für einen längeren Besuch ein passendes Visum. Die Gesamtbesuche sind auf sechs Monate in jedem Zeitraum von 12 Monaten begrenzt.Offizielle QuelleGeprüft
- Offizielle Quelle
- Visumbefreiungshinweise der Einwanderungsbehörde (Neuseeland)
Mit der richtigen Regel planen
Nutzen Sie den bei Einreise gewährten Zeitraum und prüfen Sie vor einer Buchung nahe am Limit erneut die offizielle Quelle.
Der Webrechner unterstützt nur Schengen-Kurzaufenthalte nach der 90/180-Regel. Für dieses Ziel gelten die offizielle Erlaubnis und die Quelle unten.
Ausnahmen und nicht unterstützte Fälle
Holen Sie vor der Reise eine NZeTA ein. Die Einwanderungsbehörde erteilt das Besuchervisum bei Ankunft nach Prüfung der Berechtigung; für Kreuzfahrtankünfte gelten separate Regeln. Medizinische Behandlung, Arbeit und Studium über das Besucherkontingent hinaus erfordern das passende Visum.
Offizielle QuelleGeprüft Offizielle QuelleGeprüft
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